Hat die Kanzlerin durch die unkontrollierte Zuwanderung zugelassen, dass dem deutschen Volk „Schaden“ entstanden ist und damit ihren Amtseid verletzt?
„… meine Pflichten gewissenhaft erfüllen …“
Der Amtseid der lautet nach Art. 56 Satz 2GG:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Hat Angela Merkel es zugelassen, dass dem deutschen Volk – durch den Rechtsbruch (deutscher und europäischer Gesetze) der unkontrollierten Zuwanderung – „Schaden“ entstanden ist?
Für immer mehr Menschen ist das klipp und klar: Die Bundeskanzlerin beging mit ihrer Flüchtlingspolitik groben Verfassungsbruch.
Denn im Artikel 16a GG heißt es unmissverständlich:
„(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist“.
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Und dennoch ließ die Bundeskanzlerin über eine Million Menschen einreisen, die aus einem sicheren Drittstaat kommen. Juristisch ein klarer Verfassungsbruch.
Hat sie also „Gerechtigkeit“ gegen „jedermann“ geübt, auch gegenüber jenen, die strikt dagegen sind, dass so viele Menschen zu uns kommen und unsere Gesellschaft so radikal umgebaut wird?
Hat Angela Merkel ihren Eid gebrochen?
Meine Überlegungen:
- Der Eid ist in seiner jetzigen Form viel zu allgemein gefasst,um strafrechtlich verwertbar zu sein.
- Es gibt juristisch keine Möglichkeit, die Kanzlerin zur Verantwortung zu ziehen (Verfassungsrechtler: Wenn meine Aussage falsch ist, bitte bei mir melden).
- Was „zum Wohle des deutschen Volkes“ ist, dürfte juristisch nicht genau zu definieren sein.
- Wie definiert sich das „deutsche Volk“? Auch bei dieser Frage dürfte es verschiedene politische Auffassungen geben, rechts bis links.
- Gerechtigkeit kann man wohl nie erreichen, denn was dem einen vielleicht nutzt, schadet dem anderen.
Der Amtseid ist so formuliert, dass er so viele Bestandteile enthält, die man juristisch nicht beurteilen, sondern nur subjektiv betrachten kann. Er ist viel zu allgemein gefasst.
Oder wie ein Leser in einem Forum schrieb: „Man nur eins objektiv sagen: Wer diesen Eid schwört, bricht diesen Eid im gleichen Moment, aber erfüllt ihn auch im gleichen Moment.“
… ein anderer Leser macht folgenden Vorschlag:
„Der Eid müsste konkreter werden. Z. B. durch eine Zusatzformulierung wie: ‚Ich schwöre, dass ich die Ausplünderung des Landes durch fremde Mächte oder Organisationen nach besten Kräften verhindern werde‘ – dann sähe die Sache schon anders aus …“
Mein Fazit:
- Man darf unseren Rechtsstaat nicht einfach so außer Kraft setzen, auch nicht die Kanzlerin!
- Wie würde unser Land aussehen, wenn sich niemand mehr an Recht und Ordnung halten würde?
Die Umkehrung aller Werte
Doch das Befremdlichste: Diejenigen, die Merkels Verfassungsbruch anprangern, werden von medialen und politischen Gutmenschen sogar als Verfassungsfeinde diffamiert, indem man sie als „Nazis“, „Rechte“ oder „Nicht-Demokraten“ beleidigt. Das ist die Umkehrung aller Werte.
Jemand der Verfassungsbruch anprangert wird selbst zum Verfassungsfeind!
Soweit ist es in unserem Land schon gekommen!
Ich erinnere zum Schluss noch an Art. 146 – dem letzten Artikel – unseres Grundgesetzes:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
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Quellen:
https://dejure.org/gesetze/GG/56.html
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html
Foto: Quelle: youtube (watch?v=fPO5onDTKM8/Screenshot/Bildzitat/bearbeitet)
Zum Amtseid des Kanzlers (der Kanzlerin) :
Interessant finde ich die Formulierung “seinen Nutzen zu mehren”, die man auch so deuten kann, dass der Nutzen des deutschen Volkes für Dritte (also ausländische Mächte, d.h. die Besatzungsmächte) zu mehren ist. Gerne würde ich mich vom Gegenteil überzeugen lassen…
20 Staatsrechtler, alles Dr. Iur. Universitäts- Professoren haben im Buch
Der Staat in der Flüchtlingskrise – zwischen gutem Willen und geltendem Recht
die Rechtsbrüche der Kanzlerin analysiert.
http://www.amazon.de/Flüchtlingskrise-Zwischen-geltendem-Schönburger-Schriften/dp/3506785362
Kurze Rezension:
http://www.amazon.de/gp/aw/cr/3506785362/n=2/ref=aw_cr_i_2
bin nicht lechts & nicht rinks, kein “Reichsbürger” oä, ABER wenn eine ReGIERung so massiv gegen das Grundgesetz verstossen kann, muss der Gedanke erlaubt sein, ob nicht irgendetwas dran ist an diesen “obskuren” Thesen… 😉
So steht es im Grundgesetz:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Und so wird ein Schuh draus:
“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem es kein deutsches Volk mehr gibt.“
Erich und Margot gingen nach Chile in`s Asyl; – wo wird wohl Merkel Asyl erhalten?…….
Feststellung zum Recht:
Das Recht hat die Eigenschaft, dass man es behalten kann ohne es zu haben!
….Merkel hat recht (Recht)! Und wer das hat, handelt auch gerecht!
Chile( bestimmt in die Residenz vom Erich), Paraguay(angeblich Grundstück gekauft) oder Detroit wo alle mit Kohle sich komischerweise Grundstücke kaufen. Es ist doch bekannt, das viele ihren nicht verdienten Ruhestand lieber im Ausland verbringen. Einen Scherbenhaufen hinterlassen und sich dann absetzen.