Irakischer Kinderschänder: »Ich hatte 4 Monate keinen Sex«

Gericht senkt Strafe von 7 auf 4 Jahre: Iraker hatte einen 10-jährigen brutal vergewaltigt. Der Richter: »Man darf nicht das Augenmaß verlieren«

 

Doppeljustiz für »Schutzsuchende« und »Inländer«?

Auch in Österreich scheinen manche Richter Milde mit den »Schutzsuchenden« walten zu lassen.

Doch der vorliegende Fall ist so ungeheuerlich, dass man sich ernsthaft fragen muss, ob es eine Doppeljustiz, nämlich die für »Schutzsuchende« und die für »Inländer« gibt?

»Ich hatte seit vier Monaten keinen Sex«

Die Tat:

  • Im Herbst 2015 gelangt der Iraker Amir A. aus finanziellen Gründen, wie er selbst zugab, über die Balkanroute nach Wien. Er wurde in seinem Heimatland nicht verfolgt.
  • Am 2. Dezember 2015 vergewaltigte er einen 10-jährigen Jungen im Theresienbad in Wien.
  • Amir A. packte ihn an der Hand, zerrte das Kind in eine WC-Kabine, verriegelte die Tür und verging sich an ihm.
  • Der Iraker wurde noch im Hallenbad festgenommen.
  • Später legte er ein Geständnis ab. Laut Protokoll erklärte er, er sei seinen »Gelüsten nachgegangen«. Der Kinderschänder fügte hinzu: »Ich hatte seit vier Monaten keinen Sex«.

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Die Urteile:

  • Im ersten Verfahren war Amir A. zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
  • Im zweiten Verfahren zu sieben Jahren.
  • Im dritten Verfahren vor dem OGH dann zu vier Jahren. Dagegen kann nun keine Berufung mehr eingelegt werden.

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Da bleibt einem die Spucke weg!

Die Begründung des Lasch-Richters:

  • »Vier Jahre sind hier angemessen«.
  • Es habe sich um einen einmaligen Vorfall« gehandelt und nicht um »jahrelange Missbrauchshandlungen im Familienkreis mit oft gravierenden Folgen«.
  • »Man darf hier nicht das Augenmaß verlieren«.



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  • Das reumütige Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und der Umstand, dass dieser im Tatzeitraum noch keine 21 Jahre alt war, müssten berücksichtigt werden.
  • Die »Schwere des Verbrechens« und die »nicht absehbaren Folgen« beim betroffenen Kind, die das Erstgericht noch als erschwerend gewichtet hatte, ließ der OGH nicht gelten.
  • Diesbezüglich mangle es an »konkreten Feststellungen«.
  • Es könne auch sein, dass es die möglichen zukünftigen Folgen, die das Opfer betreffen, »überhaupt nicht gibt«.

Da der Kinderschänder Amir A. bereits einen beträchtlichen Teil seiner Strafe abgesessen hat, dürfte damit in Kürze aus der Haft entlassen werden.

Sein Opfer, der 10-jährige Junge leidet indessen noch heute an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die sein ganzes, noch so junges Leben, verändert hat …

 

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Quellen:

krone.at/oesterreich/bub-vergewaltigt-iraker-kommt-in-kuerze-frei-strafmass-reduziert-story-570811

Foto: Pixabay.com (Symbolbild)

Veröffentlicht in Aktuelles, Flüchtlinge, Innere Sicherheit, Polizei und verschlagwortet mit , , , , .

8 Kommentare

  1. Ein Jammer, dass ma da nix mehr dagegen tun kann. Das geht für mich in die Chronik der größten Schweinereien österreichischer Gerichte ein. Die Schweine mögen mir verzeihen.

  2. Dieser Scharia-Richter müsste zwangs-kultur-bereichert werden.

    (Kommentar gekürzt)

  3. Da sollte der Herr Richter doch konsequenter Weise dem lieben Amir mal den … hinhalten. Den … des Volkes, in dessen Namen er vorgibt Recht zu sprechen, hat er ja schon hingehalten.

  4. @Boris, was Sie schreiben ist Quark.
    Ich kenne das Österreichische Strafrecht nicht, auch deren Strafrahmen bei Vergewaltigung ist mir unbekannt.

    Wir haben in Deutschland schon Strafrahmen, die man auch anwenden sollte.
    Da solche Straftaten immer vor einen Schöffengericht abgehandelt werden, kommt es auf die beiden Laienrichter an, welches Urteil am Ende herauskommt.
    Der Berufsrichter gibt das Urteil vor, die beiden Schöffen werden zu erst gefragt, ob sie zustimmen oder nicht. Es kann auch ein ganz anderes Urteil herauskommen, wie der Berufsrichter sich das vorstellt.
    Wenn eine Einigung vorliegt, muss der Berufsrichter das Urteil nur gut verpacken.
    Und für Berufungsgerichte wasserfest verpacken.
    Ein Problem gibt es aber, die Schöffen werden zum großen Teil über Parteien entsendet.
    Und eine Partei ist liberaler, eine andere eben nicht.

    Da seit Jahren auch bei den Schöffengerichten der Nachwuchs fehlt, kann man sich bei seinen hiesigen Gericht bewerben.

    Noch etwas zu Fake News, dass die Knaeste überfüllt wären.
    Bis jetzt ist noch jeder Straftäter eingefahren.
    Manche Bundesländer überlegen sogar, ihre ollen Gefängnisse zu schließen.

    Aber es stimmt auch, das der Anteil von ausländischen Straftäter sehr hoch ist.

    Um ein für allemal mit den Märchen der Todesstrafe auf zu räumen.
    Es gibt sie auf Deutschen Boden nicht! Auch im Kriegsfall nicht.
    Auch nicht in der Verfassung von Hessen. Die steht dort nur noch für Historiker.
    Bundesrecht bricht Landesrecht.
    Die letzten 3 Todesurteile dort wurden in Folge der Nürnberger Prozesse geurteilt.
    Vor einen Gericht der Alleirten
    Und die Hessen waren etwas schneller mit ihrer Landesverfassung,
    wie die Väter des Grundgesetzes.

    • Hallo Herr van Helsing,

      vielen Dank für Ihre erfrischende Antwort.

      Sie sagen, ich darf Sie zitieren:
      “Ich kenne das Österreichische Strafrecht nicht, auch deren Strafrahmen bei Vergewaltigung ist mir unbekannt”.

      Die Gedanken sind frei,Wer kann Sie erraten?

      Man brauch keine Aufstellung von Justizia. Das sollte jedem hinlänglich bekannt sein. Doch man sollte sich ein wenig mit dem Strafrecht unserer Nachbarländer befassen. Die Möglichkeit gibt es über das www, 😉 . So erweitertert man seinen Wissensstand und bekommt neben bei auch noch einiges an “Rechtssprechung” mit.

      Es gibt eine Doppeljustiz. Sprich Urteile die Ihn der BRD,Österreich,Schweiz gesprochen werden, aufgrund von länderspezifischen Gesetzen und deren Auslegung in den Herkunftsländer, der Angeklagten.Ehrenmord, Blutrache etc.. Hier besteht wiederrum die Möglichkeit an Informationen zu kommen. Ich kann es nur empfehlen einfach mal zu probieren.

      Staatsfernsehen und Fake News. Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Wie kommen Sie auf Fake News?

      Todesstrafe? Interessant, passt doch aber beim besten Willen wieder nicht zu meiner Meinung die ich gemäß;
      “Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen …”

      zu dem Artikel geschrieben habe.

      Mein Lehrer hätte ein “Thema verfehlt” gegeben 😉 .

      • Potsdam – Der tschetschenische Asylbewerber Rashid D. (32) hat seiner Frau Luzia (27) aus Eifersucht die Kehle durchgeschnitten. Doch das Landgericht Cottbus verurteilte ihn nicht wegen Mordes, sondern zu 13 Jahren Haft wegen Totschlags. Wegen seines kulturellen Hintergrunds.

        Aus der Bild Zeitung vom 14.06.2017

        Und wieder ein Beispiel für “Doppeljustiz”, eines von unzähligen. Tssssss, so ein Quark aber auch.

  5. Doch der vorliegende Fall ist so ungeheuerlich, dass man sich ernsthaft fragen muss, ob es eine Doppeljustiz, nämlich die für »Schutzsuchende« und die für »Inländer« gibt?

    Selbstverständlich gibt es eine Doppeljustiz. Egal bei was. Die Menschen die Ihre Werte, die Wertvoller als Gold sind, hier bei uns ausleben haben die sogenannte Narrenfreiheit. Dürfen einfach machen was Sie wollen. Ohne Konsequenzen. Um das nachzuvollziehen, sollte man mit Polizeibeamten in seinem Umkreis sprechen. Nicht auf die Berichte des Staatsfernsehen hören, dass alles nicht so schlimm ist. Wir sind in einer Situation die kurz vor Eskalation steht.

    Schauen wir doch auf den Vergewaltiger von Bochum. Er bekam, da China druck machte, 11 Jahre. Nur weil China druck machte!! Hätte es sich um zwei Deutsche Frauen gehandelt, wäre er mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Und ob er Sie absitzt ist doch mehr als fraglich. Der Richter ist anscheinend auf Reha, da er mit seinem Gewissen und mit der Direktive von oben 11 Jahre zu verhängen nicht klar kommt. Mitleid habe ich mit dem nächsten deutschen der vor Ihm steht, der wird wohl wegen Rot über die Ampel zu fahren lebenslang mit Sicherungsverwahrung bekommen.

    Und wenn sich jemand fragen sollte warum die Grünen Schmierlappen immer mehr unser Land mit solchen Subjekten Fluten will ist doch klar: Kindersex, Pädophilie, Vergewaltigung gehört hier zum guten Ton und man hat so viele Gleichgesinnte.

    Wenn man sich mit Rentnern unterhält die noch die “Befreier” erleben durften, sagen einstimmig eines. Solche Zustände gab es ab dem 08.Mai ´45 auch schon, Vogelfreies deutsches Volk. Alliierte Narrenfreiheit ohne Strafverfahren. Alles wiederholt sich.

  6. Tja…so weit ist es nun schon gekommen ! Kinder sind in den Augen manch eines Richters wohl nicht mehr schutzwürdig. Allerdings wäre es interessant zu erfahren, was denn so ein “Richter” (bei dieser Bezeichnung eines solch verabscheuungswürdigen Menschen könnte ich schon kotzen) denkt, wenn eins seiner (!) Kinder vergewaltigt wird !!

    Manche Menschen werden nachgewiesener Maßen nur durch eigenen Schaden schlau….

Kommentare sind geschlossen.