Asylbewerber und Geduldete können mit bisher „ungültigen“ Papieren ein Konto eröffnen. Alle „Nicht-Flüchtlinge“ hingegen müssen sich nach wie vor an das “alte” Geldwäschegesetz halten.
Alle Verbraucher haben seit Kurzem einen verbindlichen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Banken dürfen nun zum Beispiel Obdachlosen oder hochverschuldeten Menschen kein Girokonto mehr verweigern.
Das Geldwäschegesetz war „heilig“
Bisher war das Geldwäschegesetz “heilig”. Flüchtlinge, Asylbewerber und Geduldete konnten bis vor wenigen Wochen noch kein Konto eröffnen. Der Grund: Jeder brauchte für die Eröffnung eines Kontos nach dem Geldwäschegesetz einen zugelassenen Identitätsnachweis. Dies ist im Normalfall der Personalausweis oder der Reisepass.
Doch viele Flüchtlinge kommen ohne jegliche Personalpapiere. So konnten Finanzinstitute – zu Recht – Asylsuchende und Geduldete ablehnen. Denn eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender oder ein Ankunftsnachweis, sowie eine Duldungsbescheinigung wurden vom Gesetz nicht im anspruchsberechtigten Personenkreis erfasst. Diese Dokumente erfüllten nicht die Pass- und Ausweispflicht im Sinne des Geldwäschegesetzes.
Ein Jahr Flüchtlingskrise – Merkel regiert gegen ihr eigenes Volk
Flüchtlinge werden besser gestellt als „Nicht-Flüchtlinge“
Das war natürlich ein Dorn in den Augen der Welcome-Befürworter, allen voran den Grünen, die vehement forderten, dies zu ändern (siehe Entschließungsantrag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807702.pdf ).
Das Bundesministerium des Inneren schafft mit der „Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung“ (http://www.buzer.de/gesetz/12101/index.htm) dann auch tatsächlich die bisherige Regelung im Geldwäschegesetz ab:
Bei Asylsuchenden reichen nun der Ankunftsnachweis, bei Geduldeten der Duldungsbescheid aus, um eine Identitätsüberprüfung im Sinne des Geldwäschegesetzes zu ermöglichen.
Utopisch: Jeder Flüchtling muss 3.300 € verdienen, um sich zu finanzieren
Ein „Nicht-Flüchtling“ braucht für die Eröffnung eines Kontos aber nach wie vor einen Personalausweis oder einen Reisepass und muss sich nach den Richtlinien aus dem “alten” Geldwäschegesetz identifizieren.
Unterstützen Sie meine Arbeit, wenn Sie auch weiterhin „Klartext“ hören wollen:
Abonnieren Sie meinen KOSTENLOSEN Newsletter und erhalten Sie mindestens 5x wöchentlich objektive, unabhängige und unzensierte Informationen mit Hintergründen:
Quellen:
https://www.gruene-bundestag.de/themen/verbraucherschutz/basiskonto-fuer-fluechtlinge-18-07-2016.html
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/077/1807702.pdf