Deutsches Kindergeld nach Algerien, Marokko und Tunesien

Abkommen machen es möglich: Ausländer, die in den Maghreb-Staaten leben können deutsches Kindergeld kassieren. Mit 1-2 Kindern verdient man dort MEHR, als wenn man arbeitet!

 

Ich verstehe die Welt nicht mehr: Diskussionen über Tafeln, Kinder- und Altersarmut und an anderer Stelle werfen wir das Geld mit vollen Händen raus!

Denn deutsches Kindergeld ist beliebt.

Sehr beliebt sogar. Deutsche Finanzkassen zahlen es auch an Ausländer, die gar nicht in Deutschland wohnen.

Die Wohnsitzstaaten der Kindergeldempfänger im Europäischen Wirtschaftsraum:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Österreich
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Kindergeld: So funktioniert die Migranten-Abzocke

Doch es gibt auch noch Staaten, mit denen Deutschland ein Abkommen über soziale Sicherheit mit Einbeziehung des Kindergeldes (!) geschlossen hat:

  • Algerien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Serbien
  • Kosovo
  • Montenegro
  • Türkei
  • Marokko
  • Tunesien

Das müssen Sie sich mal reinziehen:

Jemand der in Algerien, Marokko oder Tunesien lebt kann deutsches Kindergeld kassieren!

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Zahlemann und Söhne

Viele Menschen verstehen die Welt nicht mehr: Auch beim Kindergeld gibt sich Deutschland SEHR großzügig und zahlt es in viele Länder aus. Auch in die Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien, mit denen – für mich OHNE Not – extra dafür »Abkommen für soziale Sicherheit» abgeschlossen wurden.

Wenn man die dortigen Monatslöhne mit der Höhe des aus Deutschland fließenden Kindergelds vergleicht, verschlägt es einem noch einmal die Sprache!

Durchschnitts-Monatsverdienst

Algerien: 320 €

Marokko: 220 €

Tunesien: 280 €

Zum Vergleich:

Deutsches Kindergeld:

  • 194 Euro Kindergeld für das erste Kind pro Monat
  • 194 Euro Kindergeld für das zweite Kind pro Monat
  • 200 Euro Kindergeld für das dritte Kind pro Monat
  • 225 Euro Kindergeld ab dem vierten Kind pro Monat

Das ist VERDAMMT VIEL GELD in diesen Staaten:

Mit 1 bis 2 Kindern verdient man dort mit deutschem Kindergeld MEHR, als wenn man arbeitet!

Flüchtlinge wollen 2.000-5.000 €: „Wo ist jetzt das Geld? Löst das für uns!“

Nix wissen

Doch die Bundesregierung scheint über das Thema selbst nicht viel zu wissen, denn sie schreibt:

»Zu den Zahlbeträgen für im Ausland lebende Kinder liegen der Bundesregierung keine Angaben vor».

Nicht wissen, wie hoch die Zahlbeträge sind und wohin sie genau fließen, egal, ist ja nur deutsches Steuergeld.

Immerhin weist die Bestandsstatistik der BA auf, wie viele AUSLÄNDISCHE BERECHTIGTE für DEUTSCHES Kindergeld es gibt, die im AUSLAND leben:

210.888

DIESE Flüchtlinge werden immer unverschämter!

Maßnahmen gegen Kindergeldbetrug

In verschiedenen Medienberichten werden immer wieder über unrechtmäßige Zahlungen von Kindergeld an EU-Ausländer für deren im Ausland lebende Kinder berichtet.

Die »welt.de» schrieb beispielsweise in einem Artikel von einem Anstieg von Leistungsmissbrauch in organisierter Form und dass sich die Zahl der begünstigten Kinder seit 2010 auf fast 170.000 verfünffacht habe.

Auch hier gibt sich die Bundesregierung ahnungslos:

»Daten, in welchen Ländern die Kinder leben, für die ungerechtfertigt Kindergeld gezahlt wird, werden nicht erhoben».

Und als Maßnahmen gegen den Betrug werden folgende aufgeführt:

  • Regelungen zur Verbesserung des Datenabgleichs zwischen dem Ausländerzentralregister und den Familienkassen
  • Verkürzung der Frist für Kindergeldanträge
  • Beschleunigung des Informationsaustausches zwischen Meldebehörden und Familienkassen
  • Verbesserung der Identifizierung von Antragsteller und Kind durch die Einführung der Steueridentifikationsnummer bei der Beantragung

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Die Bundesregierung gibt sich optimistisch:

»Alle Maßnahmen verfolgen das Ziel, ungerechtfertigte Kindergeldanträge insgesamt rascher zu erkennen und Überzahlungen effektiver zu vermeiden».

Mich hingegen kann das nicht überzeugen und das Verschleudern deutscher Steuergelder für Kinder die im Ausland leben wird munter weitergehen, davon bin ich fest überzeugt.


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Quellen:

Deutscher Bundestag: Drucksache 19/562 vom 22.01.2018

Welt.de vom 30.05.2017

welt.de/politik/deutschland/article171106923/Mehr-Kinder-im-EU-Ausland-erhalten-Kindergeld.html

welt.de/politik/deutschland/article165058846/Organisierter-Betrug-bei-Kindergeld-fuer-EU-Auslaender.html

familienkasse-info.de/kindergeld.php

kindergeld.org/kindergeld-fuer-im-ausland-lebende-deutsche.html

Deutscher Bundestag: Drucksache 19/754 vom 14.02.2018

BFH Urteil vom 27.9.2012 – III R 55/10

Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3155

Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1682

Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1922

laenderdaten.info/durchschnittseinkommen.php

Foto: Pixabay.com

 

 

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10 Kommentare

  1. Die Kindergeldsätze für Kinder in der Türkei, Tunesien, Marokko bzw. für Kinder, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, betragen•für das erste Kind 5,11 Euro monatlich,•für das zweite Kind 12,78 Euro monatlich,•für das dritte und vierte Kind jeweils 30,68 Euro monatlich,•für jedes weitere Kind jeweils 35,79 Euro monatlich keine Deutschen Kindergeldsätze.

    vielleicht sollten Sie sich erstmal richtig informieren, schließlich zahlen die Ausländer Steuern in Deutschland sowie Soli-Zuschlag für die Braunen Harz 4 Empfänger sowie Sozialversicherung Rentenversicherung.

  2. Pingback: WAHNSINN: Staat zahlt Hunderte Millionen Euro Kindergeld ins Ausland! Aber arme Rentnerin wegen Flaschensammelns zu hoher Geldstrafe verurteilt & vorbestraft! – Guido Grandt

  3. Wir zahlen ja schon seit 1964, glaube ich, die Krankenkassenbeiträge für die türkischen Gastarbeiter und deren Großfamilien in Andalusien, welche aber noch nie deutschen Boden betreten, geschweige denn in unser System eingezahlt haben;
    Die haben ja so toll unser Land wieder aufgebaut (Claudia-(Ich-Sehe)-Roth!)

  4. Die Regierung weiss nicht wieviel Geld ins Ausland für deren Blagen fliesst – dass ich nicht lache . Die Verbrecher am deutschen Volk wissen das ganz genau. Deutschland beschäftigt schliesslich Horden von Bürokraten die das sicherlich fein säuberlich auflisten könnten.

  5. Ich verstehe das nicht, meine Tochter ist mit Mann und Kind ausgewandert. Prompt haben sie ihr das Kindergeld gestrichen. Wahrscheinlich weil sie deutsche Staatsbürgerin ist, oder irre ich mich da.

  6. @Christine:

    da liegt aber das “sozialamt” bei dir voellig falsch…. sorry….

    nach dem sgb2 (sozialgesetzbuch 2) sind einnahmen aus selbstaendiger taetigkeit mit
    EUR 100 anrechnungsfrei…. das ist dein selbstbehalt ….

    diesbezueglich sollest du dich mal im web “schlau” machen….

    du musst alle 6 monate eine sogenannte “EKS” abgeben, in der du saemtliche einnahmen, minus ausgaben (bus, konto, internetanschluss, auto etc) angeben musst.
    natuerlich mit “belegen”.
    das sollte jedoch kein problem sein, denke ich….

    also, EUR 100/monat sind ANRECHNUNGSFREI….

    das ist ganz klar im SGB geregelt….

    die haben die “damen7herren sachbearbeiter” diesbezueglich einen grossen baeren aufgebunden, oderwissen das selbst nicht, obwohl sie das wissen MUESSEN…

    alles gute fuer dich…

    best regards from tx

  7. Da bleibt mir, ehrlich gesagt, die Spucke weg!

    Meine Rente reicht auf Grund von Kindererziehung nicht zum Leben; ein Schicksal, das Millionen andere Frauen mit mir teilen. Meine Miete wird vom Sozialamt bezahlt und ebenso meine Krankenversicherung. Soweit, so gut.

    Allerdings habe ich E-Bücher im Verkauf und muss die Einnahmen daraus dem Sozialamt melden. Wenn ich z.B. 30 Euro im Monat aus dem Verkauf von E-Büchern einnehme, darf ich 14,50 Euro davon behalten.

    Und dann behauptet die Regierung, dass es keine Benachteiligung von Deutschen im Vergleich zu Migranten geben würde.

    Ich werde finanziell dafür bestraft, dass ich Kinder erzogen habe.

    • Christine,
      sie werden von denen verarscht bis zum geht nicht mehr!!
      Die dürfen da überhaupt nichts abziehen, denn diese Einnahmen sind unversteuert, diese müssten erst mal angerechnet werden bzw. abgerechnet werden!
      Nehmen sie ihre ganzen Unterlagen, die sie haben und gehen sie unverzüglich zum nächsten Sozialgericht, da sind Mitarbeiter, die alles überprüfen werden und falls sie Recht bekommen, davon gehe ich 100% aus, legen sie sofort eine einstweilige Verfügung über dieses Sozialgericht, gegen das Sozialamt, ein!
      Alles kostenlos für sie, versprochen!
      Ausserdem werden sie beim Finanzamt als Hobbyschreiberin eingestuft und müssen somit auch keine Steuern auf die paar Kröten bezahlen müssen!!
      Wahrscheinlich werden sogar noch einige Euros mehr, unter dem Strich für sie heraus kommen!!
      Aber tun müssen sie es selbst!

  8. ….und für unsere Pflegebedürftigen wird in Bälde bei 50 % dieses Personenkreises Sozialhilfe notwendig, da die Eigenbeteiligung für eine menschenwürdige Versorgung von der eigenen Rente nicht mehr finanziert werden kann……!
    Diese Menschen haben unser Sozialsystem mit aufgebaut!

    Lieb Vaterland magst ruhig sein…….

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