Deutsche Gesetze: Wenn jugendliche Kinder-Mörder bis 21 Jahre gefasst werden, können sie schuldunfähig sein oder nur nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Brutaler Kinder-Mord
Jüngstes Beispiel eines Kinder-Mörders:
Marcel Heße, der einen unschuldigen, 9-jährigen Jungen brutal umgebracht haben soll: In seinem Keller soll er mehrmals mit einem Messer auf ihn eingestochen sich dann auch noch mit der Tat gebrüstet haben. Eventuell gehen noch weitere Morde auf sein Konto.
Ganz Deutschland ist geschockt.
Doch was kann jugendlichen Kinder-Killern eigentlich passieren, wenn sie vor Gericht kommen?
Deutschland ist ja weltweit bekannt dafür, dass es milde Strafen hat und Täter noch bis zu einem Alter von 20 oder 21 Jahren nach JUGENDstrafrecht verurteilt werden können.
Im Ausland wird darüber manchmal fassungslos mit dem Kopf geschüttelt.
Denn hierzulande scheint es Tausende von Entschuldigungen für Straftaten zu geben und die Opfer und Angehörigen werden häufig alleine gelassen.
1. Schritt: Klärung der Schuldfähigkeit
Wird ein Kinder-Killer gefasst, muss zunächst ein Gutachter klären, ob er überhaupt SCHULDFÄHIG ist, was heißt:
War der Täter zur Tatzeit im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte?
Und schon geht es los:
Stellt sich heraus, dass er zur Tatzeit NICHT ZURECHNUNGSFÄHIG war (weil er z.B. eine „Psychose“ hat), dann kommt er normalerweise NICHT in U-Haft. Bis zur Verhandlung wird er dann in einer Psychiatrie untergebracht.
Nikola Odebralski, Essener Rechtsanwalt, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat (in DER WESTEN):
„In einem solchen Fall (wenn der Täter nicht zurechnungsfähig ist/MGR) wird der Verurteilte in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht“, daraus werde er erst entlassen, wenn die Ärzte ihm bescheinigen, dass er nicht mehr gefährlich ist. „Das kann nach fünf Jahren sein, aber auch erst nach 30 oder 40 Jahren“.
2. Strafe nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?
Hier kommt es auf den Einzelfall an.
Bei Marcel Heße dürfte es unstrittig sein, dass es sich bei dem oder den Morden um eine Tat mit einer besonderen Schwere der Schuld handelt.
Der Kinder-Killer ist 19 Jahre alt und es gibt eine Faustregel, die da heißt: Je näher das Alter des Straftäters an 18 Jahre ist, desto eher wird der Prozess nach Jugendstrafrecht verhandelt.
Weitere Kriterien, die dabei berücksichtigt werden:
- Wohnte der Straftäter zur Tatzeit allein oder noch bei seinen Eltern?
- Ist er finanziell von seinen Eltern abhängig, oder führt er ein wirtschaftlich selbstbestimmtes Leben?
Das alles KÖNNTE dazu führen, dass der bestialische Kinder-Killer nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wird.
Hier wäre die Höchststrafe 15 Jahre.
15 Jahre!
- Grund: Im Jugendstrafrecht geht es NICHT um eine abschreckende Wirkung für die Gesellschaft beziehungsweise um eine Strafe, die von der Gesellschaft erwartet wird.
- Es geht vornehmlich um den PÄDAGOGISCHEN Effekt!
Dr. Michael Grandts Spezial-Report
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Freibrief?
Dazu ein Auszug aus mv-recht.de:
- “Auch Heranwachsende, also junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren, können noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
- Auch wenn sie volljährig sind und demnach grundsätzlich als strafrechtlich voll verantwortlich gelten, befinden sich doch viele Menschen dieser Altersgruppe noch in einer Übergangsphase.
- Auch wenn die biologische Reife schon gegeben sein sollte, gilt dies in vielen Fällen nicht für die psychisch-soziale Entwicklung.
- Deshalb wird bei einem heranwachsenden Beschuldigten immer im Einzelfall entschieden, ob er nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht bestraft wird.
- Gleicht der Heranwachsende in seiner Person oder seinem Handeln noch eher einem Jugendlichen, soll mit den Mitteln des Jugendstrafrechts erzieherisch auf ihn eingewirkt werden.
- Ist der Heranwachsende bereits gefestigter, so dass eine erzieherische Maßnahme ohnehin nicht Erfolg versprechend wäre, bestraft man ihn nach den allgemeinen Regeln des StGB.”
Eigentlich unglaublich, dass man bis 21 Jahren – wenn man geschickt ist – fast einen “Freibrief” bekommt und “erzieherisch” statt mit der vollen Härte des Gesetzes auf Täter eingewirkt.
“Höchststrafe” durchschnittlich 25 Jahre
Im Erwachsenenstrafrecht können jugendliche Kinder-Killer nicht damit rechnen, nach 15 Jahren vorzeitig entlassen zu werden. Bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld liegt die durchschnittliche Haftstrafe bei 25 Jahren.
Wie oben schon geschildert: Wenn jugendliche Kinder-Killer „nicht zurechnungsfähig“ sind, werden sie in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht und erst entlassen, wenn die Ärzte ihnen bescheinigen, dass sie nicht mehr gefährlich sind. Dass kann theoretisch auch schon nach fünf Jahren geschehen …
… Verteidiger, Gutachter und Psychiater, Psychologen usw. werden ihr Bestes tun …
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Quellen:
derwesten.de/staedte/bochum/grausame-gewalttat-in-herne-diese-strafe-droht-dem-mutmasslichen-kindermoerder-19-wenn-er-verurteilt-wird-id209856515.html
mv-recht.de/artikel/156/anwendung-des-jugendstrafrechts-auf-heranwachsende
Foto: Pixabay.com (Symbolbild)