Zensur andersherum: Die bloße Erwähnung der polnischen Mittäterschaft an den NS-Gräueltaten – wird wegen Beleidigung und nationaler Ehrverletzung – zur Straftat erklärt, obwohl die Polen “willige Vollstrecker” waren!
Deutschland: Schon NS-“Verharmlosung” wird schwer bestraft
Hierzulande ist der Ausdruck einer “freien” Forschung unser Strafgesetzbuch!
Im § 130 StGB, heißt es unmissverständlich (Hervorhebungen durch mich):
»(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost».
Entscheidend ist das Wort »verharmlost». Ein Gummiwort! Denn eine andere Analyse der damaligen Vorkommnisse KANN sofort als Straftat geahndet werden. Somit kann man jegliche Geschichtsforschung unter Strafe gestellt werden.
Dieser Geschichtszensur-Paragraf lässt – meiner Meinung nach – so KEINE objektiven Forschungsergebnisse zu, die entgegen der bestehenden politisch korrekten Gesinnungsdiktatur stehen könnten.
Ähnlich in Polen. Aber dort ist es gerade andersherum!
Polen: Schon das ZUGEBEN an der NS-Komplizenschaft wird schwer bestraft
In einer polnischen Gesetzesvorlage, die der Senat kürzlich beschlossen hat, der Präsident noch unterschreiben muss, werden der Ausdruck »polnische Todeslager» und die Erwähnung der polnischen Mittäterschaft an den Nazi-Gräueltaten – wegen Beleidigung und nationaler Ehrverletzung – zur Straftat erklärt und mit einer Haftstrafe von drei Jahren bestraft.
Das Gesetz im Wortlaut:
»Jeder, der öffentlich der polnischen Nation oder dem polnischen Staat faktenwidrig die Verantwortung oder Mitverantwortung für Verbrechen zuschreibt, die durch das Dritte Deutsche Reich begangen wurden, unterliegt einem Bußgeld oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt ebenso für die Zuschreibung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den Frieden sowie für Kriegsverbrechen».
Damit ist das ZUGEBEN der Komplizenschaft am Holocaust in Polen eine Straftat. Und zwar unter dem Vorwand, den »guten Ruf Polens» schützen zu wollen.
Das muss man sich hierzulande einmal vorstellen!
Polen: “Willige Helfer und Vollstrecker”
Auch das US-Außenministerium zeigte sich besorgt über das Gesetz: Die US-Regierung befürchtet, dass das Gesetz der Redefreiheit und der historischen Debatte schaden könne. DAS sollte sie auch mal zu unserem Umerziehungs-ZENSUR-Gesetz sagen!
Die Beauftragte für das Holocaust-Gedenken des Jüdischen Weltkongresses, Charlotte Knobloch sagte, unzweifelhaft sei aber auch, „dass der Antisemitismus in Polen bereits vor dem Angriff der Wehrmacht im Jahr 1939 für die Juden in Polen ein gefährliches Ausmaß hatte“. Und weiter: Die Nazis hätten in der polnischen Bevölkerung „willige Helfer und Vollstrecker“ gefunden.
Im März sollen in Polen zwei Bände zu polnischen Kollaborateuren und Judenverrätern erscheinen. Nach dem neuen Gesetz wird jeder Journalist, der darüber schreibt, wohl eine dreijährige Haftstrafe oder hohe Geldbußen riskieren.
Willkommen im Klub!
Jetzt hat Polen auch SEIN eigenes »Geschichtszensur-Gesetz» – nur andersherum!
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Quellen:
dejure.org/gesetze/StGB/130.html
taz.de/!5480313/
bild.de/politik/ausland/polen/senat-stimmt-holocaust-gesetz-zu-54661108.bild.html
Grafik: Pixabay.com
Immer wieder erzählen und schreiben Deutsche, die p r i v a t als Touristen oder zu Besuch bei ihren deutschstämmigen Familien in Polen unterwegs sind, wie durchweg freundlich und herzlich ihnen die Polen im Lande begegnen.
Ich frage mich daher, ob die in der letzten Zeit o f f i z i e l l wieder erhobenen (ungerechtfertigten) Reparationsansprüche an Deutschland und auch das neue (im Grunde gegen Deutschland gerichtete) “GeschichtsZensur-Gesetz” den Zweck haben, “von oben”, und zwar im Auftrag der bekannten “Eliten” im Hintergrund erneut eine deftige Miß- wenn nicht sogar Haßstimmung zwischen Polen und Deutschen zu erzeugen.
Warum? Ganz einfach: im immigrationsgebeutelten Deutschland herrscht in vielen Kreisen großer Beifall für die von Anfang an äußerst ablehnende Haltung und den entschiedenen Widerstand Polens (und der anderen 3 Visegrad-Staaten) gegenüber der Massenimmigration kulturfremder Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge in ihre Länder und überhaupt nach Europa. Wie man weiß, sind sie strikte Gegner der von Merkel geforderten Quotenregelung für die Verteilung der Immigranten auf die anderen EU-Mitgliedsländer.
Sicherlich haben viele Deutsche diese mutige und entschiedene Haltung Polens erfreut und dankbar zur Kenntnis genommen, wodurch sich auch die deutsche Einstellung zu dem oft als unfreundlich wahrgenommenen Nachbarn sehr positiv verändert haben dürfte.
Dies ist natürlich absolut nicht im Sinne der globalistischen Immigrations-befürworter. Also: was liegt näher, als die altbekannten Ressentiments und Gegensätze wieder zu beleben und z.B mit antideutschen Forderungen und Maßnahmen erneut Enttäuschung und Erbitterung bei uns Deutschen hervorzurufen und bei uns den Eindruck zu erwecken, daß die Polen unsere Freunde ja eigentlich gar nicht sein w o l l e n .
Im übrigen ist es Frau Merkel ja auch gelungen, uns mit ihrer “Keine-Obergrenze”-Flüchtlingspolitik bei den anderen EU-Mitgliedsländern unbeliebt zu machen und sie gegen uns aufzubringen.
……kurz gefasst: “Umpolen” ist allüberall sehr in Mode gekommen.
Demnächst wachsen die Bäume mit der Wurzel zum Himmel – und die Krone stirbt auf dem Boden!!!!!
Fazit: Frau Knobloch darf sich in Polen nicht blicken lassen. Auch befreit Polen sich so von jeglichen Regressforderungen seitens der jüdischen Verbände, die darin ja Weltmeister sind. Auch wird Israel der Wind aus den Segeln genommen, etwaige Wiedergutmachungsforderungen zu stellen. Wann werden wir in Deutschland so weit sein?