Selbstschutz: Sind Pfeffer-Sprays sinnvoll?

Die Unsicherheit in Deutschland wächst. Immer mehr Menschen, vor allem Frauen, kaufen sich Pfeffer-Sprays. Welche Vor- und Nachteile haben sie?

 

Vorbemerkung: Für meinen Artikel „So bewaffnen Sie sich legal“ bin ich von linken Gutmenschen als „Waffenlobbyist“, „Rechtsradikaler“ und sogar als „Nazi“ beschimpft worden. Zeit also, mit diesem Artikel nachzulegen und meinen Lesern neue Tipps zu geben, wie Sie sich LEGAL verteidigen dürfen.

Sie haben ein Recht auf Selbstschutz – nehmen Sie es wahr!

Vielleicht haben Sie auch ein mulmiges Gefühl, wenn Sie sich auf einem belebten Platz aufhalten oder durch eine dunkle Gasse müssen?

Das sagt der „Notwehr-Paragraf“ 32 des Strafgesetzbuches:

„(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“

Diese Selbstverteidigungswaffen dürfen Sie mit einem Kleinen Waffenschein legal „erwerben und besitzen:

1.            Gas-Sprays mit PTB-Prüfzeichen

2.            Elektroschockgeräte mit PTB-Prüfzeichen

3.            Schreckschuss- und Gaswaffen mit PTB-Siegel

 

Zu den Gaswaffen und wie Sie den Kleinen Waffen Schein beantragen folgender Artikel:

So bewaffnen Sie sich – legal!

Immer mehr Bundesbürger bewaffnen sich, weil sie Angst haben. Doch sind Pfeffer-Sprays, die besonders von Frauen genutzt werden, sinnvolle Abwehrwaffen?

Ich möchte Ihnen die Vor- und Nachteile genauer erläutern:

Gas-Spray

Das als „Pfeffer-“ oder „Tränengas“ bezeichnete Selbstverteidigungs-Mittel ermöglicht Ihnen, Angreifer auf Distanzen zwischen 1,5 und 5 Meter mit Reizstoff zu besprühen. Durch das Gas schwellen die Schleimhäute des Angreifers an. Augen, Nase und Hals brennen. Dem Getroffenen bleibt kurzzeitig der Atem weg. Er kann seine Augen einige Zeit nicht mehr öffnen. Das Spray setzt Angreifer häufig 30 bis 45 Minuten außer Gefecht.

Die Sprays werden mit unterschiedlichen Reizstoffen angeboten. Die wichtigsten sind CS-Tränengas und der auf Cayenne-Pfeffer und Öl basierende OC-Pfeffer.

Achtung:  Bei Personen, die stark alkoholisiert sind, kann es vorkommen, dass die Reizstoffe nicht wirken. Dagegen kann das OC-Gas für Asthmatiker tödlich sein!

Mein Rat: Erwerben und führen dürfen Sie nur die mit dem „PTB-Logo“ gekennzeichneten Produkte. PTB steht für die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig. Dort werden die Gas-Sprays auf gesundheitliche Unbedenklichkeit hin analysiert.

Vorteile: „Tränengas“ ist leicht zu transportieren und zu verstecken. Die kleinsten Dosen sind gerade einmal 8 bis 9 cm hoch und kosten ab 6 Euro. Zu kaufen gibt es die Sprays in Waffengeschäften oder auch online. Tränengas ermöglicht, Angreifer ohne Körperkontakt auszuschalten.

Nachteile: Mit Gas-Sprays können Sie nur ein paar Sekunden sprühen. Dann ist die Dose leer. Gelingt es Ihnen in dieser Zeit nicht, einen Angreifer auszuschalten, haben Sie keine Waffe mehr. Zudem besteht insbesondere in geschlossenen Räumen oder starkem Wind die Gefahr, dass Sie selbst Gas abbekommen.

 

Dieser Artikel ist ein Auszug aus meinem Sicherheitsratgeber „Sicher leben in Deutschland“, indem ich meinen Lesern Monat für Monat knallharte und praxisnahe Einbruchs-, Terror- und Selbstschutz-Tipps gebe.

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Quellen:

Teile des Contents erschienen in SIL 5/2016, Verlag für Computerwissen (Autor: Michael Grandt)

Foto: Pixabay.com

Veröffentlicht in Aktuelles, Gesellschaft & Kultur, Informationsdienste, Innere Sicherheit, Krisenschutz, Politik, Polizei, Privatsphäre, Schutz für Ihr Zuhause und verschlagwortet mit , , , .

5 Kommentare

  1. Lieber Herr Dr. Grandt
    Ich habe da mal eine andere Frage.
    Unsere “lieben Politiker” sprechen immer von der Sicherheit im Lande und regen sich darüber auf das die Bevölkerung sich in der vergangenen Zeit immer mehr mit allem ihn möglichen Dingen bewaffnen würde.
    Interessanter Weise wäre doch mal die Frage, wie sich die “Herren Politiker” im Bund und in den Landesparlamenten selbst bewaffnet haben !
    Und vor allem warum ?
    Weshalb werden solche Fragen nicht von dem Medien gestellt, und weshalb dürfen Politiker überhaupt Waffen tragen.
    So ein Überblick welche Politiker aus welchen Parteien Waffen tragen wäre doch auch mal eine schöne Aussage – oder nicht ?
    vielleicht könnten Sie sich mal dieser Aufgabe annehmen

    mfg
    Lutz Harre

  2. Sogenannte “Reizstoffsprühgeräte” (RSG) unterteilen sich gemäß Waffengesetz (WaffG) in RSG mit dem Einsatzmittel CN, CS oder OC. Wobei OC die letzte Stufe der Reizstoffe darstellt.
    Wobei Oleoresin Capsicum die stärkste Variante darstellt.

    Zudem muß man unterscheiden zwischen den “Verteidigungssprays” und den “Tierabwehrsprays”.
    Bei den “Menschenabwehrsprays” , welche unter das Waffengesetz fallen muß man erkennen, daß sowohl Sprühreichweite, Sprühdauer und Konzentration des jeweiligen Reizstoffes begrenzt sein müssen.

    Wenn man ein OC-Tierabwehrspray dabei hat, so unterliegt dies nicht dem WaffG. Wenn man ein traumatisches Hundebisserlebnis in der Kindheit hinter sich hat, ist das Mitführen eines solchen Sprays absolut berechtigt.

    Wenn gewünscht, könnte ich im Forum weitere, unerhebliche Tips geben.

    Viele Grüße an alle Grandt-Enthusiasten von Eurem Stoiker

  3. ich empfehle jeden denkenden Menschen als Patriot wenn er die Möglichkeit und die finanziellen Mittel dazu hat einen großen Waffenschein zu erlangen. Mit Wattestäbchen kann man keine Terroristen , Verbrecher , Vergewaltiger , Mörder oder sonstige erfundenen Fachkräfte von ihrer mehr als bekannter Gewalt abhalten. Durch reden oder Hände ausstrecken wie die Politick – Schauspieler meinen könnten diese Invasoren nur durch Lachanfälle zurück gehalten werden !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  4. Lieber Herr Dr. Grandt,

    mein Rat: Lassen Sie sich von diesen “linksradikal verbohrten Gutmenschen” (a.k.a. Welcome-Klatscher-Idioten) nicht davon abhalten, hier die nackte Wahrheit zu verbreiten !!!

    Belogen werden wir von diesem Staat, der ja bekanntlich gar keiner ist, schon genügend !!!

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