Hat Sie das auch schon geärgert, dass Sie beim Kauf von Silbermünzen seit geraumer Zeit anstatt 7 % jetzt 19 % Mehrwertsteuer bezahlen müssen? Das muss nicht sein!
Dr. Grandt’s Vermögensschutz-Tipp: So umgehen Sie die Mehrwertsteuererhöhung auf Silbermünzen
Auch wenn die Bundesregierung die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Silbermünzen von 7 Prozent auf 19 Prozent eingeführt hat, sollte Sie das nicht von Silberinvestments abhalten. Es geht nämlich nicht um Rendite, sondern um ein Krisenzahlungsmittel, das im Ernstfall garantiert aufwerten wird.
Mein Rat: Bei manchen Münzen kann man die erhöhten Mehrwertsteuersätze umgehen. Fragen Sie Ihren Edelmetallhändler nach der »Differenzbesteuerung gemäß Sonderregelung für Sammlungsstücke und Antiquitäten §25a UstG«.
Und so funktioniert das: Wenn ein Händler z. B. ein teures Gemälde aus Ländern außerhalb der EU importiert und hierzulande weiterverkauft, kann er sich für die sogenannte Differenzbesteuerung entscheiden. Er muss dann lediglich den Zollwert des Handelsgutes mit der Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent versteuern und diesen Betrag auf den Einkaufspreis aufschlagen. Beim Weiterverkauf der Ware muss er dann die Umsatzsteuer von 19 Prozent nicht auf den vollen Nettoverkaufspreis aufrechnen, sondern diese lediglich aus der Differenz zwischen dem Einkaufs- und dem Bruttoverkaufspreis an das Finanzamt abführen.
In der Praxis: Für Sie als Kunden erhöht sich der Preis der Silbermünze durch die höhere Mehrwertsteuer nicht um 12 Prozent, sondern er bleibt annähernd auf dem früheren Niveau, als die Münzen (die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden) noch mit 7 Prozent versteuert wurden, wenn Sie beispielsweise bei pro aurum oder anderen Händlern kaufen.
Mit meinen Vermögensschutz-Tipps sparen Sie Geld und legen zudem noch sicher an!
Mehr Infos gibt es Monat für Monat in meinem Informationsdienst “Dr. Grandt’s Vermögenshelfer:
http://www.michaelgrandt.de/meine-informationsdienste/
Quelle: Dr. Grandt’s Vermögenshelfer Ausgabe 1/2016
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