Seit Maas-Zensur-Gesetz werden vermehrt virtuelle Beleidigungen gelöscht oder verfolgt. WELCHE Beleidigung Sie WAS kosten kann, erfahren Sie hier.
Unterschied: Schwere und leichte Beleidigung
Frage: Was ist eigentlich eine Beleidigung?
Antwort: Wenn Sie jemanden vorsätzlich durch Gesten oder Äußerungen herabwürdigen und in seiner Ehre verletzen, kann dies den Straftatbestand einer Beleidigung erfüllen.
Und das kann unter Umständen ganz schön teuer werden!
Im Fall einer Verurteilung werden Sie in der Regel mit Geldstrafen in Tagessätzen bestraft.
Sprich: 30 Tagessätze entsprechen einem Monatsgehalt – NETTO!
Es können aber auch ein bis zu zwei Jahre Gefängnis drohen, dann nämlich, wenn Sie den Straftatbestand einer SCHWEREN Beleidigung mittels TÄTLICHKEIT erfüllen.
Die Tätlichkeit kann beispielsweise eine Ohrfeige sein.
Ein LEICHTER Fall von Beleidigungen sind jene, im Konjunktiv, wie zum Beispiel »Ich würde Sie jetzt gerne als Idiot bezeichnen!». Doch auch diese sind strafbar.
Was kostet was?
Interessant dürfte für Sie sein, WAS Sie WELCHE Art der Beleidigung kosten kann. Doch dazu muss ich Ihnen sagen, dass es keinen Bußgeldkatalog gibt, da die Richter je nach Fall entscheiden (z. B. auch, ob man betrunken war, schon vorbestraft ist, etc.).
Es hängt also von den Tatumständen ab, dazu zählen unter anderem der Zusammenhang der Geschehnisse und auch der Tonfall.
Für Beleidigungen gibt es also keinen Bußgeldkatalog.
Tabelle für Beleidigungsstrafen
Bußgeldorg. hat jedoch eine Übersicht aus vorangegangen Urteilen erstellt, aus der Sie ersehen, was konkrete Beleidigungen kosten können. Diese wurden allerdings nicht virtuell, sondern im täglichen Leben (z. B. im Straßenverkehr begangen).
Doch die Aufzählung ist ein guter Maßstab, was Ihnen blühen kann.
Verbale Beleidigung:
»Bekloppter»: 250 EUR
»Leck mich!»: 300 EUR
»Dumme Kuh»: 300 EUR
»Witzbold»: 300 EUR
»Blödes Schwein»: 500 EUR
»Bei dir piept’s wohl! »: 750 EUR
»Wichser»: 1.000 EUR
»Trottel»: 1.000 EUR
»Arschloch»: 1.500 EUR
»Idiot»: 1.500 EUR
»Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen! »: 1.600 EUR
»Schlampe»: 1.900 EUR
»Miststück»: 2.500 EUR
»Alte Sau»: 2.500 EUR
Beleidigende Gesten:
Zunge herausstrecken: 300 EUR
Vogel zeigen: 750 EUR
Scheibenwischer-Geste: 1.000 EUR
Stinkefinger: 4.000 EUR
Beleidigungen gegenüber Polizisten:
Zunge herausstrecken: 300 EUR
Vogel zeigen: 1.000 EUR
Bullenschwein: 1.000 EUR
Trottel: 1.500 EUR
Schwein: 2.000 EUR
Quelle: bußgeld.org
Diese 8 Worte dürfen Sie nicht sagen, sonst sind Sie rechts!
Vorsicht: Zeigen Sie den Mittelfinger einer Überwachungskamera oder einem Blitzer, gilt dies – laut StGB – ebenfalls als Beleidigung, da die Geste sich gegen den Polizisten vor dem Monitor richtet!
Passen Sie also auf, was Sie sagen, tun oder schreiben, denn ein wortreicher Streit kann Sie schnell um Tausende Euro ärmer machen.
Wenn Sie virtuell beleidigen, hat ihr Gegenüber es sogar schriftlich, wenn er einen Screenshot macht – also aufpassen!
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Quellen:
bussgeld.org/pkw/beleidigung/
Foto: Pixabay.com (Symbolbild)
»Schlampe»: 1.900 EUR….
als Frau Dr. Weidel mit Nazischlampe betitelt wurde, hat es das Gericht nicht als Beleidigung gesehen….denke, wenn Frau Weidel zu Özsogus Türkenschlampe sagen würde…dann sicher.
Einen habe ich noch:
wie war das, Merkel hat deutsche Fahne in die Ecke geschmissen??
Ist das nicht auch eine Beleidigung und sogar Diffamierung gegen das Land, das sie eigentlich beschützen soll und für das sie als Kanzlerin eingesetzt war?
Ujuijui
hm…hat nicht ein “sigmar gabriel” vor laufenden kamera’s den sogenannten “stinkefinger” gezeigt und damit MEHRERE personen, denen er selbigen zeigte BELEIDIGT?
interessant, interessant…..
Stimmt und als Pack hat er uns auch bezeichnet, der böse Mann, der!
In nicht allzu ferner Zeit hat jeder von uns einen Chip im Kopf, der sogar die Gedanken lesen kann. Dann geht keiner mehr zur Arbeit, alle müssen täglich vor Gericht erscheinen.
Vor vielen Jahren gab es mal einen herrlichen Karnevalsschlager mit dem Refrain: “Du altes Arschloch, du lebst ja immer noch”, ein herrlicher Stimmungsschlager. Wer den heute singen würde, der wäre ruckzuck ein armer Mann/Frau.
Oh je, dann müssen wir jetzt alle die angehende Frau von Prinz Harry anzeigen, denn sie hat bei einem Treffen mit der ganzen Familie der Windsors die Zunge heraus gestreckt. Somit hat sie uns alle beleidigt!
Sollen wir jetzt eine Massenklage einreichen??
Wie verhält es sich eigentlich mit dem Ausspruch du Nazi? Ist das nicht auch eine saumäßige Beleidigung?
Oder wird mit zweierlei Maß gerechnet??
Und wie ist das mit dem Ausspruch der Göring-Eckhardt und Roth, Deutschland verrecke!? Deutschland du Stück Scheiße?
Ist somit nicht ein ganzes Land sogar bedroht worden??
Fragen über Fragen!
Gute Fragen, Emi, die sicherlich nur gute Rechtsanwälte beantworten können…
sehr gut aber was ist denn, wenn ich zu einem sagen würde ich sage doch zu ihnen auch nicht sie wären ein Rindvieh oder was. Da kann mich doch mein Gegenüber doch nicht rechtlich belangen da ich ja gleichzeitig meine Aussage widerläge oder was !!!???????
Das müssten Strafrechtler beantworten
Zu mir hat mal ein Anwalt gesagt, wenn ich sagen würde:
meiner Meinung nach sind sie ein Arschloch, so wäre dies meine Meinung und die wäre bekanntlich frei!
Aber wie das dann in einem Gerichtssaal bewertet werden würde, steht auf einem anderen Blatt!
kommt drauf an.
wenn es ein neudeutscher zu einem einheimischen sagt ist es die freie meinung.
wenn es ein einheimischer zum neudeutschen sagt eine beleidigung.
das faszinierende an der ganzen sache ist wie sich die biobevölkerung von nur ein paar leuten unterdrücken lässt. und das erdgeschichtlich wohl einzigartig. evtl ist es in nordkorea schlimmer.
…..masslose, hirnverbrannte Beleidigungen haben vielleicht sogar den Charlie – Hebdo – Anschlag verursacht? Es ist eben Alles eine Frage des Maßes……Gottseidank haben wir Maas; – aber der hat doch auch schon mal jemanden öffentlich als Idiot bezeichnet!
Darf der das?
(ab jetzt werde ich wahrscheinlich auch überwacht)
das geniale ist ja das adolf eichmann nachts ohne bodys durch die stadt laufen kann.
Also manche Sachen sind ja schon recht heftig … aber “Witzbold”, Zunge herausstrecken, Vogel zeigen ??? Kommt wohl darauf an, wer sich da “beleidigt” fühlt, beim “Durchschnittsbürgen” muss das sicher hingenommen werden … Was ist eigentlich, wenn man es so ausdrückt : Ich persönlich halte dich für …? Ist das eine freie Meinungsäusserung … ???