Jeden Tag neue Horror-Meldungen. Gleichberechtigung, Gewaltverzicht und Toleranz: Werte, mit denen viele Asylbewerber nicht klar kommen.
Ein Beispiel für den riesigen Kulturunterschied
Welcome-Deutschland: Beinahe jeden Tag neue Meldungen über Flüchtlinge, die ausrasten. Immer mehr Täter werden vor Gericht gestellt und eines ist klar: Unsere westlichen Werte sind vielen fremd.
Der syrische Flüchtling Abdul A. steht in Köln vor Gericht. Ein Beispiel von vielen, wie riesig die Kulturunterschiede sind.
Körperverletzung, Vergewaltigung, Kindesmisshandlung
Das sind die Tatvorwürfe:
Der 34-jährige syrische Asylbewerber ist mit seiner 26-jährigen Ehefrau Amal nach islamischem Recht verheiratet. Im Frühjahr kamen sie nach Deutschland. Abdul A. soll seine Frau in der Zeit mehrfach vergewaltigt und eines seiner drei Kinder, den 3-jährigen Sohn misshandelt haben.
Im Einzelnen:
Abdul A. soll seine Frau krankenhausreif geschlagen haben, da sie sich einem anderen Mann zuwandte.
Abdul A. soll seine Frau mehrmals vergewaltigt haben.
Abdul A. soll sein 3-jähriges Kind auf den Boden geworfen und getreten haben.
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„Ich habe sie ordentlich zusammengeprügelt“
Das sagt Abdul A.:
„In der Heimat hat sie mich respektvoll angesehen. In Deutschland angekommen hat sie sich verändert.“
Den Vorwurf der Vergewaltigung weist er verständnislos zurück. Begründung: „Ich wusste nicht, dass es hier strafbar ist, seine Frau zum Sex zu zwingen“ und fügt dann schnell hinzu, dass immer seine Frau gewesen sei, die Sex verlangt habe.
Seinen Sohn habe er nicht misshandelt: „Ich habe ihn hochgeworfen, ja. Dann fiel er mir aus den Händen und krachte auf den gefliesten Boden. Es tut mir so leid.“
Er gibt allerdings zu, seine Frau krankenhausreif geschlagen zu haben, nachdem sie sich vorher getrennt hätten und sie ihm gestanden habe, dass es jetzt einen anderen Mann in ihrem Leben gebe.
Deshalb, so Abdul A., habe er sie „ordentlich zusammengeprügelt.“
Die Fortsetzung des Prozesses ist am 8. November.
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Quelle:
http://www.bild.de/regional/berlin/prozess/fluechtling-pruegelte-frau-krankenhausreif-48445546.bild.html
Foto: Pixabay.com (Symbolbild)
Das geht doch nicht. Sie darf sich nicht abwenden, er kann da noch ganz andere Sachen machen, z. B. Steine werfen. Dieses Deutschland ist aber auch diskriminierend! Wie kann man partiell scharia- Recht erlauben und einen anderen Mann mit mehreren Frauen alimentieren, während man diesem Herrn das Recht auf Zurechtweisung der einen Frau verwehrt. Das ist nicht in Ordnung. Wenn schon Islamrecht, dann aber auch richtig und gültig für alle und alles.
Sowas ist nach islamischem Recht auch strafbar-also:Was soll’s?