Todesstrafe in der Türkei? – In der EU gilt sie schon lange!

Der türkische Staatschef Erdogan will die Todesstrafe in seinem Land wieder einführen. “Ein Land, das die Todesstrafe hat, kann nicht Mitglied der Europäischen Union sein”, hört man aus Regierungskreisen. Das ist ziemlich heuchlerisch, denn auch in der EU ist die Todesstrafe für Putschisten und Aufständische möglich.

“Deutschland und die EU haben eine klare Haltung: Wir lehnen die Todesstrafe kategorisch ab. Ein Land, das die Todesstrafe hat, kann nicht Mitglied der Europäischen Union sein”, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Politische Gutmenschen echauffieren sich seit Tagen über die Ankündigung des türkischen Präsidenten Erdogan.

Politisch schöne Worte, aber Heuchelei hoch Zehn

Schon als der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban eine Debatte über die Todesstrafe vom Zaun brach, war die Bestürzung groß gewesen. EU-Kommissionschef Juncker war schon damals entsetzt: „Wer die Todesstrafe einführt, hat keinen Platz in der europäischen Union“ und drohte seinerseits, dass Ungarn dann aus der EU ausscheiden müsse.

Politisch schöne Worte, aber Heuchelei hoch Zehn. Das alles sind Krokodilstränen. Denn durch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union ist das Töten von Menschen in bestimmten Fällen erlaubt. So ist auch in der EU die Todesstrafe für Putschisten und Aufständische möglich! Es darf im Krisenfall sogar auf Demonstranten scharf geschossen werden.


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EU: Tötungen sind erlaubt

Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie bitte das höchst offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 v. 14.12.2007) nach:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

 

Die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe sind dort unmissverständlich. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben (Hervorhebungen durch mich):
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“
In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) ist außerdem zu lesen:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“



 

EU: Todesstrafe für Aufständische und Putschisten möglich

Dies lässt folgende Interpretation zu:
• Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr.
• Ebenso die Tötung von Menschen, um einen Aufstand (Putsch) oder einen Aufruhr niederzuschlagen.

 

Die Empörung über Erdogan ist also vordergründing. Denn auch die EU ist juristisch gewappnet: Die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder Aufruhr (Putsch)niederzuschlagen ist laut Charta der Menschenrechte erlaubt. Beten wir, dass es nie soweit kommt.

Aktuelles UPDATE:

Türkei-EU-Todesstrafe: Es wird immer scheinheiliger

 

Dieser Artikel hat GROSSE Wellen geschlagen und ist bisher über 60.000x gelesen worden: 

 

Todesstrafe-Vergleich Türkei-EU: „Hetzer“ und „Dummschwätzer“

 

 

 

 

 

Quellen:

*** Meinen Recherchen nach sind diese Rechtsbestimmungen nicht außer Kraft gesetzt worden ***

Foto: Pixabay.com

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

EU

http://www.spiegel.de/politik/ausland/bundesregierung-todesstrafe-in-tuerkei-wuerde-eu-beitrittsgespraeche-beenden-a-1103485.html


Veröffentlicht in Aktuelles, EU, Krieg, Politik, Terror und verschlagwortet mit , , .

27 Kommentare

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  2. Maßnahmen der Gefahrenabwehr sind keine Strafen. Eine Tötung kann durch Notwehr gerechtfertigt sein, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden. Nichts anderes ist gemeint, mit den in Artikel 6 genannten Fällen. Die Todesstrafe in Kriegszeiten ist im Übrigen durch das 13. Zusatzprotokoll abgeschafft wurden, dass auch die Türkei unterzeichnet hat. Dieser Umstand fehlt in ihren Ausführungen, die insofern schlecht recherchiert sind. Der Putschversuch wurde im Übrigen offensichtlich niedergeschlagen (wobei auch zahlreiche Putschisten zu Tode kamen). Deren Tötung ist insofern durch die Ausnahmevorschrift (die letztlich eine Form des Notwehrrechts darstellt) gerechtfertigt. Nur ist diese Niederschlagung längst beendet. Gegen inhaftierte Personen kann dies keine Tötung rechtfertigen, da diese keinen Angriff mehr ausführen. Die Gefahr, die von ihnen ausging, wird ja gerade durch die Inhaftierung beseitigt. In gewissen Sinne ist die lebenslange Freiheitsstrafe eine “Ersatztodesstrafe”, da sie den verurteilten dauerhaft von der Gesellschaft trennt, ihn mithin ausschließt. Nur Ausschließung und Tötung sind zwei verschiedene Kategorien, ebenso wie eine Tötung zur Selbstverteidigung gegen einen Angriff oder eine nicht anders abwendbare Gefahr als Maßnahme der Gefahrenabwehr eine andere Kategorie darstellt als eine Strafe. Keine Rechtsordnung verbietet die Tötung in Notwehrsituationen per se (etwa zum Schutz des eigenen Lebens oder des Staates oder auch von anderen Rechtsgütern (auch zur Verteidigung des Eigentums ist, sofern andere Abhilfe nicht möglich ist, die Tötung eines Menschen gestattet)), sie verbietet in den Mitgliedsstaaten aber die Verhängung der Todesstrafe durch Gerichte. Nur wenn man beides miteinander vermischt, kommt man zu solch kruden Ausführungen wie im obigen Blog.

    • Das ist falsch und nach Gutmenschenart interpretiert, lesen Sie das bitte nocheinmal in der EU-Quelle nach, es geht AUCH um präventive Massnahmen. Es darf für manche halt nicht sein, was nicht sein kann, nur um den EU-Moloch zu schützen…

  3. Pingback: Doodstraf in Turkije? – In de EU geldt die al lang! | E.J. Bron

  4. Lieber Herr Grandt, vielen Dank für den Artikel. Ich wundere mich, dass in den Medien überhaupt nicht thematisiert wird, dass die Türkei bis jetzt nur die ihr nach der EMRK zustehenden Rechte ausgeübt hat, sog. Derogation, Art. 15 EMRK. Diese Normen hat ja nicht die Türkei eingebracht. Also bewegt sich die Türkei noch völlig im Rahmen der EMRK. Also, wieso die Aufregung?

  5. Erdogan hat ja diesen Putsch selbst organisiert und ausgeführt. Davon lebt er ja. Das Ziel ist, an mehr Anhängern nahe zu kommen damit das Präsidialsystem eingeführt wird und er mehr Macht hat. Das war kein Putschversuch sondern Theaterspiel, das von Erdogan regiert wurde. Davon bin ich mir 1000% sicher.

    • Erdogan hat seine Männer, die den Putsch durchsetzen sollten, gerufen und gesagt: Ihr macht jetzt einen Putsch. Danach werdet ihr verhaftet. Kriegt dabei Lebenslange Haft. Werdet von euren Kindern und Enkeln als Landesverräter in die Geschichte eingehen. Vielleicht kommt sogar die Todesstrafe wieder in Gange. Ich werde zum Präsident der Türkei. Also los ihr Vollidioten, wünsche euch allen viel Spass dabei..

  6. Meines Erachtens ist im Lissabonvertrag auch nicht genau definiert, was unter unmittelbarer Kriegsgefahr zu verstehen ist. Man hat sich zumindest bedenklich viel Spielraum gelassen. Sie, Herr Dr. Grandt, stehen mit Ihre Meinung zum Glück nicht alleine da…unter vielen anderen bemängelt dieses auch ein Prof. Dr. Schachtschneider. Wenn etwas nicht klar definiert oder bedingungslos abgeschafft wurde, dann is was faul. Ich bin kein Staatsrechtler und auch kein Jurist aber meiner Meinung nach, hat man sich sehr viel Luft nach oben gelassen, denn die Juristensprache ist sehr penibel ausgelegt.

    • Genau darin sehe ich auch das Problem im Lissabon-Vertrag. Ich habe ja darauf hingewiesen. “Krieg” kann auch “Bürgerkrieg” bedeuten, der aus Aufruhr und Demonstrationen entsteht. Die Gutmenschen wollen das nicht wahrhaben. Aber dieser abstrakte Passus ist genau die Crux. Da haben Sie meiner Meinung nach zu 100% recht!

  7. Ich würde auch sehr gerne ihren Beitrag auf Facebook teilen.
    Darf ich?

    Vielen Dank im Voraus,
    MfG
    Ayse

    • Natürlich. Meine Blogbeiträge sind kostenlos und frei und können jederzeit geteilt werden. Freuen würde ich mich über die Abonnierung meines Newsletters. Derjenige erhält dann jeden Blogbeitrag per Mail gleich nach Erscheinen.

  8. Die Interpretation ist so nicht ganz korrekt. Die Todesstrafe darf nur im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr für genau diesen Fall eingeführt werden, das stimmt. Im Falle eines Putsches darf eine “Tötung” (ungleich Todesstrafe) allerdings nur erfolgen, um den Putsch NIEDERZUSCHLAGEN.

    Tötung wird hier also als Akt der Selbstverteidigung definiert, um einen Krieg oder Putsch zu verhindern oder zubeenden. In der Türkei ist der Putsch mehr oder weniger vorbei, Zehntausende sind im Gefängnis oder ihres Postens enthoben und es wird diskutiert, ob man ex post die Todesstrafe einführt, um die Putschisten, die schon im Gefängnis stecken, noch mal so ordentlich zu bestrafen und DAS ist in keinster Weise von der Ausnahme gedeckt und es gilt ganz klar:

    „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“

    • Ein Rechtswissenschaftler mit dem ich gesprochen habe, der aber seinen Namen nicht nennen will (schlimm genug) ist da anderer Meinung. Vereinfacht: Auch in der EU ist das eine “schwammige” Bestimmung, die je nach Situation so oder so ausgelegt werden kann. Darauf wollte ich aufmerksam machen. Die meisten Menschen wissen ja nicht einmal, dass Tötungen u.U. in der EU erlaubt sind, das war das Ansinnen im Zusammenhang mit der Türkei. Ein direkter Vergleich ist nie möglich, weil wir nicht wissen, in welche Situtationen wir in der EU noch kommen werden. Lassen SIe erst mal die Ökonomie zusammenbrechen

      • Das der ihnen bekannte Rechtswissenschaftler anderer Meinung ist, scheint mir legitim. Es gibt in vielen Bereichen der Rechtswissenschaft Punkte die kontrovers diskutiert werden. Aber auch ich stimme der Kritik von Martin K. den von ihm vorgebrachten Punkten zu.
        1. Tötung ist nicht gleich Todesstrafe. Der Axt-Täter von Würzburg wurde getötet, aber nicht zum Tode verurteilt (Keine Todesstrafe). Es geht also dabei um eine akute Gefährdung zu beenden, die anders nicht beendbar ist. Auf die Türkei angewendet bedeutet das, die toten Putschisten die während der Niederschlagung des Putsches getötet worden sind, sind Tötungen die im Sinne der Selbstverteidigung gerechtfertigt werden können. Eine ex-post Einführung der Todesstrafe mit dem Ziel festgenommene Putschisten zum Tode verurteilen zu können ist nach EMK-Standart illegitim.
        2. Die Europäische Konvention berechtigt tatsächlich im Kriegsfalle zur Wiedereinführung der Todesstrafe. Ein Punkt der mir persönlich missfällt. Wahrscheinlich wollten sich die europäischen Staatenlenker ein Hintertürchen offenhalten, falls man Deserteure abschrecken muss (im Kriegsfall).

        Im Schluß, kann die von Ihnen propagierte Heuchelei (hoch zehn) nicht sehen.

        Fazit: In Friedenszeiten sind Todesstrafen abzulehnen. Tötungen müssen hingenommen werden, da sonst im Extremfall, der Staat seine Bürger nicht beschützen kann. Wichtig ist, dass es zu Tötungen nur in akuten Bedrohungssituationen kommen darf. Präventivtötungen oder Überreaktion der Exekutive sind zu ahnden.

      • Wundert mich eigentlich, da in den Rechtswissenschaften ziemlich exakt subsumiert wird, was man auch frei mit “klugsch***” im Sinne von “wer deutet Gesetze möglichst buchstabengetreu, ohne nach dem Sinn zu fragen” übersetzen kann. 🙂

        Wie dem auch sein: Theoretisch wäre es unter ganz bestimmten Umständen möglich, die Todesstrafe für bestimmte Vergehen, tatsächlich gibt es aber kein Land in der EU, das die Todesstrafe in seinen Gesetzen verankert oder sogar seit dem zweiten Weltkrieg angewendet hat. Faktisch gibt es keine Todesstrafe in der EU und das ist auch gut so und sollte so bleiben.

        • Hi,

          Ich bin nicht für Todesstrafe, da es nicht in menschlicher Hand liegen darf, wir Menschen sind dumm genug für selbstbedruckte “wertvolle” Papier aus Bäumen Millionen an Menschen und Lebewesen auszulöschen.

          #Martin K.
          Dürfte ich um ihre ehrliche Meinung bitten:
          Falls man hunderte oder auch tausend Menschen in den ersten und drauffolgende Tage um den Putschversuch und eine mögliche Folgeversuch ( wie im Ägypten) auszuschalten hunderte oder auch tausende Menschen hinrichten oder umbringen würde, würden Sie es legitim und nicht im Widerspruch mit Europäisches Rechtssystem finden?

          Das Recht ist nicht immer gerecht, aus diesem Grund herrscht in Europa und anderen Machtländern das Formierungsgesetzt um alles zuerst zu legitimieren und danach zuzugeben ” wir haben einen Fehler gemacht, wir werden wir im Aufbau des Rechtssystems helfen ” und schon ist man wieder im “Rechtsfrieden “.

          Meinen Sie auch nicht dass es endlich ausreicht, Doppelgesichter zu haben. Der Mensch steht nicht mehr an erster Linie sondern zuerst das Nutzung Bestimmter. Es herrscht mittlerweile ein theatral inszenierte Welt Politik um den Armen ärmer zu machen, den Reichen reicher…
          Es werden immer wieder neue terroristische Gruppen oder auch Staat als Ziel deklariert und freie Medien stellen alles als beängstigende Umstände auf deren Titelseiten vor …

          Ich bitte alle Menschen die Augen und die Herzen für etwas mehr Menschlichkeit zu öffnen.

  9. Pingback: Todesstrafe in der Türkei? – In der EU gilt sie schon lange! – Die Empörung über Erdogan ist also vordergründing. – News Special Blog

  10. Sorry, darf ich diesen Beitrag von Ihnen auf Facebook teilen?
    Vielen Dank im voraus und
    mit freundlichen grüßen
    Demir

  11. Das zweierlei Maß messen und die Doppelmoral ist doch schon seid Monaten mehr als offensichtlicht. Zumindest für Menschen die noch in der lage sind, sich nach Humanistischen gesichtspunkten zu Bilden. Die Türkei hat seit 2012 defacto ein semipräsidentielles Regierungssystem (gemischt präsidial-parlamentarisches Regierungssystem), mit einem 2014 direkt vom Volk gewählten Staatspräsidenten. Mal davon abgesehen das es völliger unsinn ist, das eine Präsidialdemokratie Grundsätzlich undemokratischer als eine Parlamentarische Demokratie ist, haben neben Frankreich viele weitere Staaten Weltweit auch ein Ein semipräsidentielles Regierungssystem.

    Wie absurd die gesammte Thematik ist, zeigt schon die “Waffenlieferung an den IS/einschränkung der Pressefreiheit” Story. Die Gülen-freundlichen Medien sind nach wie vor die Mediale Großmacht in der Türkei. Die Untersuchungen des German Marshal Found sind diesbezüglich deutlich aufschlussreicher als “Reporter ohne Grenzen”. Im grunde reicht aber auch schon eine kurze Google-recherche, um zu verstehen Wer, warum, welches spiel spielt.

    http://www.sabahdeutsch.de/can-duendar-der-journalist-der-seine-schlagzeilen-selbst-macht
    http://eurasianews.de/blog/hat-linken-abgeordnete-geheime-parlamentsunterlagen-an-die-pkk-weitergereicht/
    https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_armed_groups_in_the_Syrian_Civil_War

  12. PeWi, es ist nichts anderes! Die Putschisten exekutierten über 200 (!) Menschen – zumeist Zivilisten und dann Polizisten – durch Erschießungen, überrollen durch Panzer und Abwurf von Bomben durch F16’er. Das ist eine sehr kurze Zusammenfassung der systematischen Greueltaten der Putschisten, die nur durch die Courage und Entschlossenheit der Zivilbevölkerung gestoppt worden.

    Möchten Sie wirklich so tief sinken und diese Kriegsverbrecher verteidigen, nur weil Sie eine politische Person nicht mögen?

    • Ich verurteile und verteidige niemanden. Ich mache nur auf die Doppelmoral aufmerksam, dass sich die EU-Fetischisten wegen der Todesstrafe in der Türkei echauffieren und in der EU gilt sie auch. Nicht mehr und nicht weniger.

  13. Das sind doch wohl unterschiedliche Dinge, die man nicht miteinander vermengen darf. Aber ja, heutzutage ist es ja üblich Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

    • Mir geht es um das Grundsätzliche: Todesstrafe ist Todesstrafe. Wenn Sie die Artikel der Charta genau lesen, kann diese auch in der EU auf Aufständische anzuwenden sein.

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