U-Bahn-Treter: Laschurteil!

Unfassbar: War der Täter »intelligenzgemindert«? Mit welchen unglaublichen Argumenten ein Psychologe  den gemeingefährlichen Bulgaren raushauen wollte.

 

Heimtückische und brutale Tat!

Im Oktober 2016 trat der Bulgare Svetoslav Stoikov eine unschuldige 26-jährige Studentin brutalst, ohne Skrupel und mit einer Bierflasche in der Hand, von hinten die U-Bahn-Treppe hinunter. Dabei nimmt er schwerste Verletzungen seines Opfers in Kauf.

Hier das Schock-Video:

Die junge Frau stürzt ungebremst die Treppe hinunter. Sie wurde am Kopf verletzt und musste eine Traumatherapie machen.

Das Video und die Brutalität schockte ganz Deutschland!

Unglaubliche Strafen: DAS ist „Richter Gnadenlos“!

»Täter ist intelligenzgemindert«!

Doch jetzt das Unfassbare:

Während des Prozesses, bei dem der Täter die Schuld auf sich genommen hat, versuchte ein SUPER-Psychologe ihn mit einem Gutachten »rauszuhauen«.

DAS sind die UNFASSBAREN Argumente:

  • Der Psychologe Alexander Böhle geht wegen unterdurchschnittlicher Intelligenz (!) von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.
  • Svetoslav Stoikov habe einen IQ von 67 (unter 70 ist intelligenzgemindert).  
  • Damit sei der 28-Jährige als geistig behindert
  • Das relativierte Super-»Experte« Böhle aber kurze Zeit später wieder, weil der Täter sogar Autofahren kann, und darf (!)
  • Zudem hätte er eine nachweisliche Hirnverletzung durch einen Unfall in Polen (2008), dadurch könne er seine Affekte nur eingeschränkt steuern.
  • Böhle attestierte Stoikov ein missbräuchliches Verhältnis zu Alkohol und Drogen.
  • Bereits mit 13 Jahren habe er Haschisch, mit 14 Jahren Kokain
  • Er sei in großer Armut aufgewachsen
  • Er habe nur drei Jahre die Schule besucht.
  • Er sei mit Gewalt aufgewachsen, denn sein Vater habe ihn geschlagen.
  • Der Angeklagte leide zudem an einer krankhaften seelischen Störung.

„Bullen-Nutte“ und Neues vom obersten „Lasch-Richter“

Schlussfolgerung des »Experten«:

Bei seinem IQ, der hirnorganischen Störung, dem Missbrauch von Alkohol und Drogen und dem schweren Unfalltrauma könne man eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit nicht ausschließen.

Das Gericht verurteilte den Kriminellen NUR zu zwei Jahren und 11 Monaten Haft. Für mich ein Witz-Urteil!

Der Mann ist eine Gefahr für die Allgemeinheit, basta!

Schauen Sie sich das Video (oben) immer und immer wieder an.


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Die Opfer bleiben auf der Strecke!

Das gibt es doch nicht! Unsere Lasch-Richter! Die Opfer bleiben immer und immer und immer wieder auf der Strecke!

Und hier der Fall, bei dem ein Armutsrentnerpaar wegen des angeblichen »Diebstahls« von zwei Pfandflaschen im Wert von 1,44 Euro ANGEKLAGT wurden:

Armuts-Senioren wegen 1,44 € vor Gericht!

Unsere Bananenrepublik – unglaublich!

Mein Kommentar, frei nach Max Liebermann: »Ich kann nicht so viel fressen, wie ich kotzen möchte«

 

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Quellen:

bild.de/regional/berlin/prozess/ist-der-u-bahn-treter-schuldunfaehig-52414886.bild.html

n-tv.de/panorama/Berliner-U-Bahn-Treter-muss-drei-Jahre-in-Haft-article19924047.html

Foto: Pixabay.com

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7 Kommentare

  1. wenn der Täter tatsächlich geistig behindert ist und zu solchen Ausfällen neigt, muss er zum Schutz der Allgemeinheit lebenslang in die geschlossene Psychatrie!!

    Was sind das nur für verkommene “Psychologen”, die den Tätern auch noch helfen wollen??

    Wie abartig!!!

  2. würde ich als als Deutscher diese Verbrechen begehen würde ich sofort vom Erdboden entfernt und der Schlüssel weg geschmissen. Bei einer NGO und einem Scheingericht ist das für mich kein Wunder mehr sondern knüppelhafte Fakten. Hier werden Landsleute schon wegen Flaschensammeln bei einer schwindelhohem Beitrag von 1,44 Euronen vor ein Gericht gestellt. Macht bitte bald die Lichter aus es iist nur noch zum kotzen!!!!!!!!!

  3. Täter ist intelligenzgemindert?
    Diese Frage muss man leider, bei dem Urteil, auf dem Richter münzen.

  4. Man möchte es nicht glauben, für mich ist das ein Mordversuch gewesen.
    Dieser Mann tritt die Frau die Steinstufen herunter, sie hätte nur anders aufkommen müssen und sie wäre tot oder Querschnittgelähmt. Es war seine volle Absicht die Frau dort runterzutreten und die Folgen sind jedem bekannt. Dieses Urteil hat nichts mit Rechtsprechung zu tun.

  5. mann muß nur den fußball ins rechte licht setzen. dann kann man das volk volkommen verdummen. das ist in jedem land so. es war auch unter hitler so. .da kann man mal sehen wie kleingistig diese menschen sind.

  6. Und wieder einmal:

    TAUSEND DANK den alt-eingesessenen, verblödeten, fußballgeilen Wählern ohne Hirn und Verstand !!!!

    IHR schafft es wirklich, uns alle am Arsch zu kriegen !!

    Nochmal !! 1000 Dank !!!

Kommentare sind geschlossen.