Asylbewerber und Geduldete können mit bisher „ungültigen“ Papieren ein Konto eröffnen. Alle „Nicht-Flüchtlinge“ hingegen müssen sich nach wie vor an das „alte“ Geldwäschegesetz halten. … weiterlesen.
Asylbewerber und Geduldete können mit bisher „ungültigen“ Papieren ein Konto eröffnen. Alle „Nicht-Flüchtlinge“ hingegen müssen sich nach wie vor an das „alte“ Geldwäschegesetz halten. … weiterlesen.